Kann mir jemand vielleicht beschreiben, wie es so abläuft?
Man hat die Vorlesungen in denen man juristisches Wissen vermittelt bekommt (zumindest versuchen die Professoren dies) und man besucht Arbeitsgemeinschaften (in den ersten Semestern), in denen man dieses Wissen am praktischen Fall anwendet und vertieft.
Anders als in der Schule, ist der Großteil der Zeit eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen und AGs zu nutzen. Man muss recht viel lernen und sich selbst in den Hintern treten, wenn man nur eine Vorlesung an einem Tag oder evtl. sogar frei hat.
Alles weitere kann man in der jeweiligen Studienordnung oder Prüfungsordnung nachlesen (wieviele Klausuren man schreiben, welche Übungen / Hausarbeiten man bestehen und was für Scheine man sammeln muss).
Ist es schwer?
Schwierig ist es bestimmt. Aber: "es kommt darauf an". Wie schon gesagt wurde, gibt es eine Menge zu lernen. Die Lerntypen sind halt unterschiedlich.
Wird erwartet, dass man alle Gesetze auswendiglernt?
Eine meiner Lieblingsfragen. Direkt auf die Frage: Nein.
Man muss wissen, wo was steht, wie Normen anzuwenden sind und auch wie die Rechtsprechung ist. Es gehört mehr dazu, als etwas auswendig zu lernen.
Jedoch muss man im Strafrecht einige Definitionen auswendig lernen, auf die man dann im Einzelfall ganz genau subsumiert. In den anderen Gebieten ist es nicht ganz so schlimm, aber es kommt dort auch vor.
Spezialisiert man sich schon während des Studiums?
Bei uns muss man ab dem 5ten Semester einen Schwerpunktbereich wählen.
Das macht die ganze Sache nicht gerade einfacher, da man alle Pflichtfächer + seinen Schwerpunkt lernen muss. Am Ende sind aber alle Abgänger gleich (bis auf die Note) und können alle Wege einschlagen, die sie wollen. Wenn man bis dahin schon einen Schwerpunkt gemacht hat, den man später weiterverfolgen möchte, dann ist dies bestimmt nicht von Nachteil.
Das sind natürlich nur meine Auffassungen/Erfahrungen.