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Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen

Hausarbeiten sollen alleine angefertigt werden. Doch mit anderen darüber reden schadet nichts. Hier hast du die Möglichkeit

Moderator: Super Moderatoren

 Betreff des Beitrags: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 09.02.2012 16:30 
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Hey Zusammen,
morgen den 10.02.2012 gibt es die Hausarbeit im BGB für Fortgeschrittene an der Uni Gießen.
Ich wollte mich vorab mal informieren wer alles hier im Forum auch die Hausarbeit schreibt!?!

Vielleicht habt ihr ja Lust Euch hier ein wenig auszutauschen, dass heißt wir können den Sachverhalt besprechen und ggf. Lösungswege diskutieren.

Also ab Morgen gilt es....


Beste Grüße,
Ickee1.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 10:37 
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Also jetzt ist die Katze aus dem Sack.
Ehrlich gesagt war mein erster Gedanke: "Ja aber mit Jura hat das nichts zutun oder"?
Bitte lasst uns noch beachten, dass hier keiner den Originalsachverhalt abfasst sondern da andere Wege gefunden werden müssen ;)

Bin mal gespannt ob sich hier in den nächsten Tagen etwas regen wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 12:59 
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Ein kleiner Tipp (in eigener Sache), bevor es mit der eigentlichen Arbeit an der Hausarbeit losgeht:

Mit dem kostenlosen JuraKompendium lassen sich Hausarbeiten wunderbar bearbeiten. Es hilft insbesondere gut bei Stoffsammlungen. Außerdem hat man alle Daten der Hausarbeit immer an einem zentralen Platz (zB auf einem (verschlüsselten) USB-Stick).

Siehe hier: http://www.jura4students.de/forum/funktionen-und-anwendungsbereiche-des-jurakompendiums-t152.html

Also, viel Erfolg!


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 13:00 
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;)
Zeitgleich zu Deinem Beitrag habe ich es gerade installiert!
Mal sehen was es bringt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 16:55 
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Schreibe auch mit.

- Zur ersten Frage wird sich sicher einiges finden lassen. ;)

- Die zweite Frage hingegen verwirrt mich beim ersten lesen doch etwas - soll diese evtl "Aufsatz-mässig" gelöst werden und nicht im Gutachten? :?:
oder einfach Rechtsfolgen aufzählen und dann "die best mögliche" Raussuchen?

Mich würde ebenfalls die Gewichtung interessieren, also wieviele Seiten bzw. Punkte tatsächlich für die jeweiligen Aufgaben vergeben werden, das finde ich aber allgemein bei allen juristischen Arbeiten, ob Klausuren oder Hausarbeiten an Universitäten sehr intransparent... :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 17:30 
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Schön zu lesen das sich schonmal jemand gefunden hat der auch mitschreibt.
Ich denke in den nächsten Tagen wird eh noch nicht viel passieren da jetzt ersteinmal die Klausuren anstehen.
Bezgl. der ersten Aufgabe gibt es ja einen kleinen versteckten Hinweis innerhalb der Aufgabenstellung ;) .
Welche Frage sich mir zuerst gestellt hat inwiefern es relevant ist das hier eine GmbH eine Rolle spielt und sodann also Kenntisse aus dem Gesellschaftsrecht eine Rolle spielen könnten.
Dies wäre äußerst problematisch denn ich habe noch kein Gesellschaftsrecht gehört.
Überdies ist in der ersten Aufgabe wohl ein Mix aus AT, Schuldrecht und Sachenrecht von Nöten.

In Hinblick auf die zweite Frage habe ich die Vermutung das Kenntnisse aus der ZPO von Nöten sein könnten. Wenn ich die Frage genau lesen ergibt sich jedenfalls die Vermutung bei mir.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 17:43 
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Jap, deine Vermutungen sind ganz richtig, aber lass dich nicht von der BLZ verwirren :D
habe auch zuerst beim durchlesen stark an ZPO gedacht (Vergleich) aber die erste Frage ist ja nur mit §en des BGB zu lösen - "er will ja sein Geld wieder haben", also Anfechtung, Rücktritt, [Widerruf] oder evtl. Nichtigkeit des kompletten Vertrages der am Ende geschlossen wird. Riecht alles sehr stark nach arglistiger Täuschung, vlt dazu am Anfang noch AGB ablehnen; Evtl. über Mängel alles laufen lassen.
Bin noch in der Sammel- und Brainstormingphase - bei mir geht es erst ab Montag Morgen so richtig los; dann sieht man sich ja vlt in der Unibib :lol:
Gesellschaftsrecht scheint hier nur nebensächlich auf den ersten Blick, guck dir dazu vlt mal die letzte Hausarbeit im BGB an, da war das auch nur ein einführendes Problem.
Die Frage ist ja auch, wie man sich am Anfang entscheidet - lässt meine Rückabwicklung zu, wenn ja ex-tunc oder ex-nunc, also kommt man zu SDE neben oder statt der Leistung; Mängelrecht aus Kaufvertrag oder sogar CIC. Wobei ich das sogar evtl. differenzieren würde zwischen den beiden Mägeln (Lärm & Bebauung des Nachbargrundstücks)
Zum zweiten Teil der ersten Frage gibt es auch "ähnliche" Gerichtsurteile, ob oder inwieweit diese wirklich relevant sind, kann ich noch gar nicht einschätzen; also Gutachter als vergebliche Aufwendung und SDE wegen der Mehrkosten.

ps: Keine Bücher klauen oder verstecken zu dem Thema :!:


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 17:51 
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Gut zu dem gesagten äußere ich mich wohl die Tage nicht weiter in Hinblick auf die Prüfungen.
Also frühestens am Donnerstag.

Bezüglich der Bücher: Ich hoffe das die Erzählungen nicht der Wahrheit entsprechen!
Ich werde keine Bücher verstecken und mit Sicherheit alle Bücher die ich am falschen Platz finde zurückbringen!
Bisher habe ich nur einmal nen MüKo in der Abteilung Staatsrecht/Fallbücher gefunden. Den habe ich zurückgestellt.
Also an alle die das Lesen lasst uns fair bleiben!


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 22:38 
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Hallo,

schreibe die HA auch mit. Finde die Hausarbeit mit den zusätzlichen Fragen auch etwas "komisch".

[/quote]ickee1 Bezgl. der ersten Aufgabe gibt es ja einen kleinen versteckten Hinweis innerhalb der Aufgabenstellung
---kannst du bitte verraten welchen versteckten Hinweis du meintest?

Womit ich so bisschen Schwierigkeiten habe ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Im Sachverhalt steht ja, dass B sich ja auch hätte informieren können, bzw. irgendwo einlesen können, dass neben ihr gebaut wird. Das muss doch auch was zu heißen, oder was denkt ihr?
Dann ergibt sich ja folgendes Problem: A und B haben ja ein Vergleich gerichtlich geschlossen, der aber nicht einfach so angefochten werden kann, außer wenn eine Drohung, arglistige Täuschung etc. vorliegt.

Naja Fragen über Fragen.

Wisst ihr schon mit welchen Normen ihr anfangt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit BGB SS 2012 Gutzeit/Uni Gießen
BeitragVerfasst: 10.02.2012 23:37 
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chatjulia hat geschrieben:kannst du bitte verraten welchen versteckten Hinweis du meintest?


Naja ich werde keine Passagen aus dem Sachverhalt zitieren aber so viel sei gesagt, innerhalb des Sachverhalts gibt es Zahlenkombinationen die vielleicht einen Sinn ergeben könnten. Ich habe mich aber noch nicht dezidiert mit dem ganzen beschäftigt sodass ich keineswegs behaupten möchte das diese Zahlen auch etwas bedeuten könnten.
chatjulia hat geschrieben:Womit ich so bisschen Schwierigkeiten habe ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Im Sachverhalt steht ja, dass B sich ja auch hätte informieren können, bzw. irgendwo einlesen können, dass neben ihr gebaut wird.


Ja aber die A weiß ja das B lediglich Zeitschriften liest die über die regionalen Grenzen hinaus gehen. Sodann ist halt fraglich ob es B zuzumuten wäre das er permanent die Zeitungen nach etwaigen Bauvorhaben durchsieht. Hier müsste halt die Literatur nach entsprechenden Fällen und Ansichten durchsucht werden ;)
Im ersten Moment erscheint es relativ einfach unter die Definiton der arglistigen Täuschung die Handlung der A zu subsumieren, aber es ist eine Hausarbeit von daher wird es wohl nicht so einfach sein :!:


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