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Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?!?

Einige lieben es - einige hassen es... Wie auch immer du dazu stehst: Stelle hier deine Fragen oder beantworte die der Anderen!

Moderator: Super Moderatoren

 Betreff des Beitrags: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?!?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 17:17 
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Hallo,
Ich wollte mal fragen ob jemand ein paar gute PRO/CONTRA Argumente für das Problem hat ob sich EU Bürger auf deutschen GR berufen können.
Dankeschön
Mimi


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 Betreff des Beitrags: Re: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 18:48 
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Hallo Mimi,

Bezüglich der Frage, ob DeutschenGR auch auf EU-Bürger anwendbar ist, gibt es zwei Meinungen.

Eine Ansicht besagt, dass Deutschengrundrechte auch auf Unionsbürger anwendbar sein müssen, da dies sonst gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 18 I AEU(V) verstoßen würden. Durch eine solche Auslegung und Anwendung wird dem Anwendungsvorrang des Europarechts und dem Grundsatz der effektiven Anwendung Rechnung getragen.

Die andere Meinung wendet die Deutschengrundrechte nicht auch auf Unionsbürger an. Grund dafür ist, dass dies gegen den Wortlaut der Grundrechte ist. Dogmatisch richtig wäre hier eine europarechtskonforme Auslegung des Art. 2 I GG. Das Bedeutet, dass Art. 2 I GG so auszulegen ist, dass hierdurch die Unionsbürger denselben Schutz haben, wie durch die betreffenden Deutschengrundrechte.

Ich hoffe das konnte dir etwas weiter helfen.

Bye Tara Wilson.


Der Richter zornig: "Angeklagter, warum erzählen Sie heute einen ganz anderen Sachverhalt als gestern?" Der Angeklagte: "Sie haben mir gestern ja nicht geglaubt!"


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 Betreff des Beitrags: Re: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 19:44 
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Vielen Dank für die Antwort, aber das wusste ich soweit schon. Ich bin eher auf der Suche nach noch mehr Argumenten für die eine bzw. Andere Meinung.
Also mir geht es darum genügend Argumente zu haben um der ersten, deutschenrechte auf eu Bürger anwendbar, folgen zu können.
Dankeschön ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 19:55 
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Hallo,

Tara hat das soweit richtig ausgeführt. Weitere Argumente sind mir auch nicht bekannt. Im Ergebnis wird darüber auch nicht gestritten - EU-Bürger sind so zu schützen, wie die Deutschen. Grund dafür ist, dass es eben gegen Gleichheitsgrundsätze verstoßen würde, wenn man das nicht machen würde. Problem ist, dass einige Grundrechte - wie du ja weißt - eben ausschließlich Deutschen-Grundrechte sind. Um jetzt dieses Problem zu lösen und die Gleichheit zu wahren, wendet man Art. 2 I GG im selben Umfang auf EU-Bürger an, wie das entsprechende Deutschen-Grundrecht, inklusive der gleichen Schranken. Das nennt man dann einfach europarechtskonforme Auslegung eines Deutschen-Grundrechts, oder anders:
"Wie wende ich ein Deutschen-Grundrecht auf EU-Bürger an um nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, wenn es doch nach dem Wortlaut eigentlich garnicht anwendbar ist?"


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 Betreff des Beitrags: Re: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 20:08 
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Ok, das habe ich ja soweit verstanden.
Aber wenn ich jetzt zbs. Art 8 prüfe, und einen EU Bürger habe, kann ich dann nachdem ich das ganze Problem erklärt habe bei Art.8 weiterprüfen, oder prüfe ich dann Art 2 I GG mit den Schranken von Art 8 ??
Das ganze durcheinander ist nur irgendwie im meinem Kopf weil meine AG Leiterin gemeint hat, wir können in so einem Fall Art 8 weiterprüfen.... und müssen das nicht über eine Europarechts konforme Auslegung machen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Pro/Contras für Anwendung von DeutschenGR auf EU Bürger?
BeitragVerfasst: 15.02.2012 20:17 
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Hi,

also das hängt davon ab, welcher Meinung du folgst. Es wird viel Wert auf Dogmatik gelegt und daher wollen wir dogmatisch korrekt arbeiten. Das muss konsequenterweise bedeuten, dass die Anwendung des Art. 8 daran scheitert, dass der Kläger kein Deutscher ist.
Allerdings würde dann Art. 2 I, wie oben beschrieben, eingreifen und europarechtskonform ausgelegt werden.

Wenn du das so machst, müsstest du dogmatisch auf dem richtigen Weg sein. Etwas anderes würde ich persönlich nicht prüfen. Wenn im Grundgesetz "Alle Deutschen" steht, dann meint das Gesetz auch "Alle Deutschen".

Vielleicht folgt deine AG-Leiterin der von Tara ersten beschriebenen Meinung? Das ginge vllt. auch, könnte aber bei einem peniblen Korrektor zu Punktabzug führen.


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