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Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012

Einige lieben es - einige hassen es... Wie auch immer du dazu stehst: Stelle hier deine Fragen oder beantworte die der Anderen!

Moderator: Super Moderatoren

 Betreff des Beitrags: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 17.02.2012 16:49 
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Hallo,

Ich schreibe die Hausarbeit im öffentlichen Recht beim Prof. Reimer und brauche Hilfe!
Ich hab schon mit der wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung angefangen nur ich weiß nicht genau wo ich die euraparechtliche Sachen prüfen muss.
Auch verstehe ich nicht ganz was mit der " die ökodesign richtlinie stütze sich auf den falschen kompetenztitel" gemeint ist: muss man eine Normenkontrolle durchführen...??? Und was ist mit dem durchfuhrungsakt gemeint ist. Ach und diese europäische Kunstfreiheit, in welchem
Art. Ist sie enthalten? Wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet.

Danke im Voraus!

[Edit]Alan Shore: Titel geändert, Semester hinzugefügt[/Edit]


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit im öffentlichen Recht, Reimer Gießen
BeitragVerfasst: 17.02.2012 18:47 
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Hallo,

ich habe mir mal den Sachverhalt angeschaut und mir ein paar Gedanken darüber gemacht. Also: Die Fragestellung ist ja ganz eindeutig: Es soll nur überprüft werden, ob der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zulässig und begründet ist. Prüfungsmaßstab ist - an dem Wortlaut des SV orientiert - lediglich Grundrecht Kunstfreiheit, Europäische Kunstfreiheit (siehe GR-Charte, welche Primärrecht ist) und die sonstigen Primärrechtsquellen der EU. Diese sind:

  • EU-Vertrag ("oberflächlich"), AEU-Vertrag (Ausführungsvertrag, "konkretisierend"), inkl. alle Anhänge, Protokolle, Ergänzungen und Änderungen
  • Grundrechte-Charta gem. Art. 6 EU
  • Ungeschriebenes Primärrecht / allg. Rechtsgrundsätze
    (Bsp: Rückwirkungsverbot, Bestimmheitsgebot (Verhältnismäßigkeit), Art. 2 EU)

Das Hauptsacheverfahren (wohl eine Anfechtungsklage) würde ich hier unter dieser Fallfrage nicht prüfen. Allerdings beinhaltet der einstweiliger Rechtsschutz eine Prüfung der Hauptsache. Die Prüfung ist aber - entgegen dem allg. Glauben - nicht nur summarisch ( das kann man am Rande mal erwähnen ;) )

Ich hoffe, ich konnte dir auf die Schnelle ein wenig helfen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 17.02.2012 19:45 
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Hallo,
Ja danke du hast mir ein Stückchen weiter geholfen. Also prüfe ich die Grundrechte bei der begründetheit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ???


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 17.02.2012 19:55 
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Das freut mich.

Also, du sprichst einmal in der Antragsbefugnis an, dass der Betroffene möglicherweise in den Rechten [Aufzählung der Rechte] verletzt sein könnte. Dann kommt ja noch das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, da prüfst du, warum der Antrag "nötig" ist. Und letztlich prüfst du in der Begründetheit dann alle Punkte durch, die du in der Antragsbefugnis als "mögliche Verletzung" erachtet hast.

Du hast dich aber etwas ungenau ausgedrückt. Du prüfst nur ein Grundrecht aus dem deutschen GG. Den Rest prüfst du aus den EU-Rechtsquellen. Also, so habe ich jedenfalls die Aufgabenstellung verstanden. Er rügt ja in Bezug auf deutsche Rechte nur die Verletzung der deutschen Kunstfreiheit. Eventuell könnte man auch noch Art. 2 I nennen, da man da immer verletzt ist, wenn ein belastender VA ergeht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 17.02.2012 20:01 
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Ja genau danke, ich wollte nicht alles aufzählen deshalb habe ich mich auf GR beschränkt , danke die nochmal


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 17.02.2012 20:09 
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Gerne. Wenn was ist, melde dich...


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 19.02.2012 14:56 
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Hallo
Noch eine Frage: welche Normen sind bei mir streitenscheidende Normen? Ich will
Lieber sicher gehen und deshalb frage hier mal.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 19.02.2012 17:01 
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Hi.

Fragen wir mal so: Welche Gedanken hast du dir denn schon über die streitentscheidenden Normen gemacht? Was denkst du, was bei dir einschlägig sein könnte. Mach doch mal einen Vorschlag, und dann können wir darüber diskutieren und ich kann dir sagen, was ich davon halte und was ich mir selbst denke. Ich schreibe die Arbeit nämlich nicht mit, helfe aber trotzdem gerne. Nur vorsagen will ich eigentlich ungern. Also zeig mal, was für eigene Gedanken du hast.

lg


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 19.02.2012 17:11 
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Hahaha :lol:

Also ich habe mir darüber Gedanken gemacht, dass hier § 11 HSOG als generalklausel in Frage kommen könnte da es sich um eine ordnungsverfügung handelt und es sich vermutlich um ordnungsrecht handelt.
Ob irgendwelche spezialnormen in frage kommen könnten, habe ich leider nicht gefunden fällt mir auch nix ein. Hätte es sich um eine Versammlung gehandelt, hätte ich gedacht, ok das VersG wäre ein Spezialnormen. Aber in diesem Fall bin ich überfragt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hausarbeit Öffentliches Recht, Reimer Gießen SS 2012
BeitragVerfasst: 19.02.2012 17:27 
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Des weiteren hab ich nur darüber Gedanken gemacht ob es vlt. Ein Gesetz gibt, das der behörde ermachtigt oder verpflichtet bei Gefährdung des Umwelts einzuschreiten, da ja diese Glühlampen wegen der Auswirkung auf den Klima verboten wurden deshalb auch die Ökodesign Richtlinie, nur ich hab nichts gefunden oder vlt. Übersehe ich was


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