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BGH-Urteil: Knallkörper im Fußballstadion
Rechtsindex, 24.09.2016 08:22 - DJZ 16-268, 14
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs trifft jedem Fußballfan bzw. Zuschauer die Verhaltenspflicht, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Wird hiergegen durch Zünden und Werfen eines Knallkörpers verstoßen und dem Verein wegen des Vorfalls eine Geldstrafe durch den DFB auferlegt, haftet er für diesen Schaden.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5682-bgh-urteil-knallkoerper-im-fussballstadion
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