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Zurückgezogener Scheidungsantrag nach Tod des Ehegatten sichert keine Erbschaft
Rechtsindex, 25.09.2016 08:51 - DJZ 16-269, 3
Stirbt ein Ehegatte, hat der überlebende Partner ein gesetzliches Erbrecht. Hat sich der Überlebende vor dem Erbfall aber scheiden lassen oder einen Scheidungsantrag gestellt, dem der andere zugestimmt hat, erlischt das Erbrecht. Den Scheidungsantrag nach dem Todesfall schnell zurückzuziehen, ändert daran nichts.
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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5684-zurueckgezogener-scheidungsantrag-nach-tod-des-ehegatten-sichert-keine-erbschaft
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http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5684-zurueckgezogener-scheidungsantrag-nach-tod-des-ehegatten-sichert-keine-erbschaft