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Eilige Terminsache: Briefwerbung und die vorgetäuschte Dringlichkeit
Rechtsindex, 25.09.2016 11:39 - DJZ 16-269, 4
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"Vertraulicher Inhalt... nur vom Emfpänger persönlich zu öffnen!" war u.a. auf einem Briefumschlag gedruckt, der letztendlich nur Werbung enthielt. Auch war auf dem Briefumschlag kein Absender ersichtlich, enthielt aber noch weitere Hinweise, die eine Dringlichkeit des Inhaltes suggerierten.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5685-eilige-terminsache-briefwerbung-und-die-vorgetaeuschte-dringlichkeit
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