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Vorrang der Individualabrede
juris - BAG Rechtsprechung, 08.12.2016 18:28 - DJZ 16-344, 2
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Eine Individualabrede geht Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dieser Vorrang gilt trotz der fehlenden Verweisung in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf § 305b BGB auch für vorformulierte Einmalbedingungen in Verbraucherverträgen.

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Quelle:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bag&wt_mc=rss.jr-bag&nid=KARE600051349
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