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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.04.2016 X R 15/14 - § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhan
juris - BFH Rechtsprechung, 26.10.2016 17:13 - DJZ 16-300, 99
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1. Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gemäß § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG (Rn.13).2. Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht (Rn.19).3. Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (Abweichung von früherer Rechtslage) (Rn.21).

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Quelle:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bfh&wt_mc=rss.jr-bfh&nid=STRE201610234
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