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Akteneinsicht vor Ort - Keine Gebührenerhebung trotz umfangreicher behördlicher Vorbereitungen
Rechtsindex, 29.04.2017 07:00 - DJZ 17-119, 19
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Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist die Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auch dann gebührenfrei, wenn ihr umfangreiche behördliche Vorbereitungsmaßnahmen vorausgegangen sind.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/5917-akteneinsicht-vor-ort-keine-gebuehrenerhebung-trotz-umfangreicher-behoerdlicher-vorbereitungen
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