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BGH zu Preisvergleichsportalen: Nur mit Hinweis auf Provisionszahlungen
LTO - Alle News, 29.04.2017 11:48 - DJZ 17-119, 26
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Wer ein Preisvergleichsportal betreibt, muss den Verbraucher darüber informieren, wenn er nur Angebote von Unternehmen miteinander vergleicht, die dem Portal eine Provision zahlen. Portalbetreiber müssen auf diese BGH-Entscheidung reagieren. 

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Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-preisvergleichsportale-provisionszahlung-hinweis-verbraucher-ueberblick-transparenz/?r=rss
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