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Kennzeichnungspflichten beim Influencer-Marketing: Urteilst Du noch oder wirbst Du schon?
LTO - Alle News, 24.06.2017 08:50 - DJZ 17-175, 10
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Wenn bekannte Meinungsmacher in sozialen Netzwerken Produkte testen und positiv bewerten, kann es sich auch um kennzeichnungspflichtige Werbung handeln. So musste kürzlich Youtuber Flying Uwe 10.500 Euro Bußgeld zahlen. Von Martin Gerecke.

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Quelle:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/flying-uwe-geldbusse-landesmedienanstalt-werbung-influencer-marketing-eigenkauf/?r=rss
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