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LG München I zur Weiterbehandlung eines Sterbenskranken: Kein Schmerzensgeld für erlittenes Leben
LTO - Alle News, 18.01.2017 18:09 - DJZ 17-018, 78
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Rechtfertigt eine unangemessen lange Behandlung eines Sterbenskranken einen Schmerzensgeldanspruch? Gibt es ein Schmerzensgeld für erlittenes Leben? Das LG München I entschied diese Frage nicht. Doch der Fall wird durch die Instanzen gehen.

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Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-9-o-5246-14-arzt-schmerzensgeld-posthum-sterbenskranker/?r=rss
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