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Erfolg für Jones Day und VW vor dem BVerfG: StA darf beschlagnahmte Unterlagen zur Abgasaffäre nicht auswerten
LTO - Alle News, 26.07.2017 18:06 - DJZ 17-207, 454
Die Staatsanwaltschaft München II darf die Unterlagen, die sie bei der von VW mit internen Ermittlungen beauftragten Kanzlei Jones Day beschlagnahmt hat, vorerst nicht auswerten. Das Material wird für maximal sechs Monate hinterlegt.
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Quelle:
http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/bverfg-beschluss-2bvr128717-vw-jones-day-sta-darf-beschlagnahmte-akten-nicht-auswerten/?r=rss
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