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Gleichstellung ohne Männer in Mecklenburg-Vorpommern?
Verfassungsblog, 14.10.2017 10:13 - DJZ 17-287, 15
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Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum Zugang von Männern zum Amt der Gleichstellungsbeauftragten hat in der Presse viel Aufruhr ausgelöst. Das Gericht hat keinesfalls – wie teilweise suggeriert – entschieden, dass Männer nicht Gleichstellungsbeauftragte sein dürfen. Entschieden hat es, dass es mit Blick auf den aktuellen Stand der Gleichberechtigung und die noch bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen derzeit noch nicht gegen die Verfassung verstößt, Männern das passive und aktive Wahlrecht vorzuenthalten. Mit dem Ergebnis hadern wird, wer entweder in Frage stellt, dass Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt sind oder den aus der Verfassung erwachsenden Gleichstellungsauftrag anders versteht als das LVerfG.

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Quelle:
http://verfassungsblog.de/gleichstellung-ohne-maenner-in-mecklenburg-vorpommern/
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