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EuGH-Urteil: Muss ein deutscher Strafbefehl übersetzt werden?
Rechtsindex, 15.10.2017 09:39 - DJZ 17-288, 2
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amstgericht Düren einen Strafbefehl gegen einen niederländischen Staatsangehörigen und verurteilte diesen wegen Unfallflucht u.a. zu einer Geldstrafe. Außer der Rechtsbehelfsbelehrung war der Strafbefehl in deutscher Sprache abgefasst. Muss ein deutscher Strafbefehl übersetzt werden?
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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/strafrecht/5984-eugh-urteil-muss-ein-deutscher-strafbefehl-uebersetzt-werden
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http://www.rechtsindex.de/strafrecht/5984-eugh-urteil-muss-ein-deutscher-strafbefehl-uebersetzt-werden