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Kammergericht: Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen (PM 63/2017)
Berlin - Pressemeldungen der Berliner Justiz, 16.10.2017 14:21 - DJZ 17-289, 53
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Der Präsident des Kammergerichts Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat durch ein heute verkündetes Urteil entschieden, dass die Mieterin von Einkaufsflächen in einem Neuköllner Einkaufszentrum einen Räumungsverkauf durchführen darf und die Einkaufsflächen nicht dauerhaft offenhalten muss. Das Kammergericht änderte damit in II. Instanz eines Eilverfahrens das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. August 2017 (vgl. dazu PM 51/2017 vom 30. August 2017).

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Quelle:
http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.640257.php
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