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Stärkung des Mieterschutzes bei Zahlungsrückstand
juris - Nachrichten, 19.10.2017 13:41 - DJZ 17-292, 105
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Das LG Berlin hat entschieden, dass bei einem Zahlungsrückstand des Mieters nur die fristlose Kündigung wirksam ist, nicht jedoch die gleichzeitig erklärte fristgemäße Kündigung.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA171005506
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