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Generalanwalt zu verspäteten Umsteigeflügen: Spanische Airline kann in Deutschland verklagt werden
LTO - Alle News, 19.10.2017 14:13 - DJZ 17-292, 110
Laut Generalanwalt können deutsche Gerichte auch dann zuständig sein, wenn der verspätete Flug gar nicht in Deutschland stattgefunden hat, der Anschlussflug nach Deutschland aber wegen einer Verspätung verpasst wurde.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c27416-verspaetung-teilflugstrecke-spanien-zustaendigkeit-deutsche-gerichte/?r=rss
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