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OVG Berlin weist Eilantrag eines Jungen ab: Jungenquote Gymnasium verfassungswidrig
LTO - Alle News, 19.10.2017 16:19 - DJZ 17-292, 115
Die Berliner Mädchen sind in der Schule besser als die Jungs. Deswegen bekommen sie die Plätze an den beliebten Gymnasien der Stadt. Das bleibt auch so: Eine "Jungenquote", die dem entgegensteuern soll, hält das OVG für verfassungswidrig.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-3s7417-jungenquote-gymnasium-verfassungswidrig/?r=rss
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