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Nazi-Tattoo und Hitlergruß - Polizist aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Rechtsindex, 18.11.2017 12:05 - DJZ 17-322, 24
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Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil (Az. 2 C 25.17) entschieden, dass ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sog. Hitlergruß zeigt, wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/6000-nazi-tattoo-und-hitlergruss-polizist-aus-dem-beamtenverhaeltnis-entfernt
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