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Schmerzensgeldanspruch nach fehlerhaften Permanent-Make-Up-Behandlung
Rechtsindex, 18.02.2017 09:07 - DJZ 17-049, 16
Die Kundin eines Kosmetikstudios war mit dem Ergebnis einer Permanent-Make-Up-Behandlung nicht zufrieden. Am unteren Lidstrich sei ein weißgelber Farbton entstanden, der entstellend sei. Ferner seien die unteren Lidstriche unterschiedlich dick. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 3000 Euro und den Ersatz aller zukünftigen Schäden.
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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5865-schmerzensgeldanspruch-nach-fehlerhaften-permanent-make-up-behandlung
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