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LG Hamburg 34. Zivilkammer, Urteil vom 19.09.2013, 334 O 271/12
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 22.02.2017 22:25 - DJZ 17-054, 5
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Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter die Rückzahlung des von der Schuldnerin an den Beklagten gezahlte Steuerberaterhonorar in Höhe von € 300,00 nebst Zinsen sowie die Feststellung, dass der Beklagte sämtliche Schäden nebst Zinsen zu ersetzen hat, die dadurch entstanden seien, dass die Insolvenzschuldnerin erst am 2.7.2009 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellte.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE170023920#focuspoint
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