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LG Hamburg 18. Zivilkammer, Beschluss vom 16.11.2016, 318 S 54/16
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 22.02.2017 22:25 - DJZ 17-054, 6
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1. Es fehlt an einer Kausalität des verspäteten Zugangs der Ladung zur Eigentümerversammlung, wenn der betroffene Eigentümer sich bisher immer von dem Verwalter hat vertreten lassen und nicht vorträgt, dass er nur wegen des verspäteten Zugangs der Einladung nicht persönlich erscheinen konnte (vergleiche AG Idstein, ZMR 2016, 318); außerdem muss vorgetragen werden, mit welchen sachlichen Argumenten der Anfechtende ein anderes Beschlussergebnis hätte erreichen wollen.2. Bei der Wiederwahl des Verwalters bedarf es in der Regel keiner Alternativangebote; die Eigentümer haben insoweit einen Beurteilungsspielraum.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE540962017#focuspoint
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