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Notfalleinsatz: Sind 1 Minute Verzögerung unbedeutend?
Rechtsindex, 25.02.2017 09:18 - DJZ 17-056, 12
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Im vorliegenden Fall beanstandete eine Rettungswache, dass die an ihrem Grundstück angrenzende Straße beidseitig beparkt werden dürfe und dies zu Behinderungen bei Notfalleinätzen führe. Damit käme es zu Verzögerungen von bis zu 60 Sekunden. Das Bezirksamt lehnte Maßnahmen ab, weil die Verzögerungen nur unwesentlich seien. Zu Recht?

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5868-notfalleinsatz-sind-1-minute-verzoegerung-unbedeutend
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