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Mietwohnung - Duschen im Stehen kann eine vertragswidrige Nutzung darstellen
Rechtsindex, 25.03.2017 10:18 - DJZ 17-084, 26
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Nutzt ein Mieter das Badezimmer vertragswidrig, kann er wegen Schimmels den Mietzins nicht mindern. Im vorliegenden Fall hat das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung dargestellt, da die Badewanne nur halbhoch gefliest war und mit jedem Duschen Spritzwasser in die ungefliesten Wandanteile eindrungen ist.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/5893-mietwohnung-duschen-im-stehen-kann-eine-vertragswidrige-nutzung-darstellen
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