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Abgesagter Besuch zweier Hauptsehenswürdigkeiten rechtfertigt Rücktritt von Chinarundreise
juris - Nachrichten, 17.01.2018 09:39 - DJZ 18-017, 58
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Der BGH hat entschieden, dass bei einer gebuchten zweiwöchigen China-Rundreise der Wegfall des Besuches der Verbotenen Stadt und des Platzes des Himmlischen Friedens einen so erheblichen Mangel darstellt, dass eine kurzfristige Stornierung gerechtfertigt ist und der gesamte Reisepreis erstattet werden muss.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA180100125
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