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Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag
Verfassungsblog, 19.07.2018 19:09 - DJZ 18-200, 94
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften über den Rundfunkbeitrag für im wesentlichen verfassungsgemäß erklärt. Lediglich die Höherbelastung von Inhabern von mehr als einer Wohnung sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die verfassungsrichterliche Wertschätzung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist im Grundton des Urteils deutlich hörbar, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Argumentation nicht in allen ihren Teilen überzeugt.

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Quelle:
https://verfassungsblog.de/gegenleistung-fuer-einen-gesamtgesellschaftlichen-vorteil-das-bverfg-urteil-zum-rundfunkbeitrag/
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