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Sozialgerichtliches Verfahren - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Einsetzung einer Schiedsperson für Vergütungsverhandlungen gem § 125 Abs
juris - BSG Rechtsprechung, 25.09.2018 17:41 - DJZ 18-268, 337
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Im Verfahren über die Einsetzung einer Schiedsperson durch Verwaltungsakt für Vergütungsverhandlungen nach § 125 Abs 2 SGB 5, die sich auf einen Neuabschluss der Preise für die Erbringung von ambulanten Heilmittelleistungen zwischen verschiedenen Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen richten, begründet § 57a Abs 3 SGG die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts, daher ist eine Zuständigkeitsbestimmung gem § 58 Abs 2 SGG nicht gegeben. (Rn.5)

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bsg&wt_mc=rss.jr-bsg&nid=KSRE133111013
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