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LG Stade 4. Zivilkammer, Urteil vom 27.03.2014, 4 O 66/13
Niedersachsen - Ordentliche Gerichtsbarkeit, 25.09.2018 21:51 - DJZ 18-268, 341
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Zur Wahrung seiner Darlegungslast bei der Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs des Bauherrn gegen den Bauunternehmer wegen zu viel geleisteter Abschlagszahlungen bedarf es der Darlegung, welche konkreten Positionen und abgerechneten Leistungen beanstandet werden.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-og&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE222822018#focuspoint
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