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Kein Familiennachzug für Kinderehe (Nr. 19/2018)
Berlin - Pressemeldungen der Berliner Justiz, 22.10.2018 09:18 - DJZ 18-295, 26
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Wer eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, hat keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die im Jahre 2000 geborene Klägerin heiratete mit Zustimmung ihres Vaters im Januar 2015 in Syrien den 1991 geborenen Beigeladenen. Beide sind syrische Staatsangehörige.

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Quelle:
http://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.750590.php
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