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Fahrzeughalterin trägt Kosten wegen Parkverstoßes des Sohnes
juris - Nachrichten, 22.10.2018 09:15 - DJZ 18-295, 29
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Das AG München hat entschieden, dass die verspätete Mitteilung, ein anderer sei für den Parkverstoß verantwortlich, nicht von der Zahlung der Verfahrenskosten entbindet.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181003148
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