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Keine ausschließliche Zuständigkeit der EU für Vorschläge zum Schutz der Antarktis
juris - Nachrichten, 20.11.2018 10:43 - DJZ 18-324, 941
Der EuGH hat entschieden, dass die Europäische Union Entscheidungen im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge zum Schutz der Fauna und Flora der Antarktis nicht allein treffen kann, sondern nur zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieser Verträge sind.
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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181103385
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