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Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr
juris - Nachrichten, 20.11.2018 10:30 - DJZ 18-324, 942
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass ein Zusammenstoß als Fußgänger mit der U-Bahn auf dem Heimweg dann nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Versicherte durch das Telefonieren mit dem Handy derart abgelenkt war, dass die Handynutzung als wesentliche Unfallursache anzusehen ist.
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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181103384
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