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Aufklärungspflicht bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation
juris - Nachrichten, 20.11.2018 11:07 - DJZ 18-324, 945
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Arzt allein über die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsetzen eines Brustimplantates aufzuklären muss, nicht jedoch über das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt werden kann.
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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA181103387
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