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BGH zur Fiskushaftung: Der Staat ist ein besonderer Erbe
LTO - Alle News, 15.12.2018 09:50 - DJZ 18-349, 19
Wenn jemand völlig einsam stirbt, tritt der Staat in die Erbenstellung ein. Für Schulden haftet dieser dann aber nur begrenzt, entschied nun der BGH. Dominik Schüller zu einer lang erwarteten Antwort auf eine spannende Frage.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-v30917-fiskushaftung-erbe-staat-nachlass-tod/?r=rss
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