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BGH zu im Ausland erworbenem Adelstitel: Neuer Adel verpflichtet nicht
LTO - Alle News, 17.12.2018 17:13 - DJZ 18-351, 63
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Wer den Briefkopf mit einem Adelstitel ein wenig aufpeppen möchte, kann das durchaus tun. Offiziell eingetragen wird er aber nicht, wie der Fall einer verhinderten Gräfin vor dem BGH zeigt. Standesdünkel ist out, findet man in Karlsruhe.

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Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xiizb292-15-adelstitel-ausland-eintragung-deutschland-versagt/?r=rss
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