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Abgeschleppt! Standort erst nach Zahlung nennen ist zulässig
Rechtsindex, 25.02.2018 08:05 - DJZ 18-056, 4
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Wer sein Auto im Parkverbot abstellt, riskiert, es zunächst einmal nicht wiederzusehen. Wurde der Wagen abgeschleppt, darf der Abstellort verschwiegen werden. Aber nur, solange die reinen Abschleppkosten nicht bezahlt sind oder keine Sicherheit dafür geleistet wurde.

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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/6033-abgeschleppt-standort-erst-nach-zahlung-nennen-ist-zulaessig
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