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Grippeimpfung: Haftet der Arbeitgeber für Impfschäden?
Rechtsindex, 18.03.2018 09:54 - DJZ 18-077, 2
Der Betriebsarzt eines Arbeitgebers rief alle Mitarbeiter/innen zur Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung auf. Die Kosten wurden vom Arbeitgeber übernommen. Die Klägerin hat behauptet, sie habe einen Impfschaden erlitten. Für diesen hafte der Arbeitgeber und forderte Schmerzensgeld.
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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/6060-grippeimpfung-haftet-der-arbeitgeber-fuer-impfschaeden
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Quelle:
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/6060-grippeimpfung-haftet-der-arbeitgeber-fuer-impfschaeden