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BMJV plant Strafbarkeitsausweitung beim Cybergrooming: Eine gefährlich schiefe Ebene
LTO - Alle News, 20.04.2019 08:50 - DJZ 19-110, 2
Wer im Internet Kinder kontaktiert, um sie zu missbrauchen, macht sich strafbar. Nach einem Entwurf des BMJV soll das künftig auch gelten, wenn am anderen Ende gar kein Kind sitzt. Das ist überzogen und gefährlich, meint Kay H. Schumann.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cybergrooming-referentenentwurf-untauglicher-versuch-gesinnungsstrafrecht-schiefe-ebene/?r=rss
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cybergrooming-referentenentwurf-untauglicher-versuch-gesinnungsstrafrecht-schiefe-ebene/?r=rss