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Schmerzensgeldansprüche gegen Textildiscounter Kik verjährt
juris - Nachrichten, 22.05.2019 05:59 - DJZ 19-142, 22
Das OLG Hamm hält etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen den Textildiscounter Kik für verjährt und hat deshalb ihre Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen.
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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190501251
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