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AG zum Notstand im Luftraum überm Garten: Anwohner durfte Drohne mit Luftgewehr abschießen
LTO - Alle News, 18.06.2019 15:19 - DJZ 19-169, 985
Das AG Riesa hat einen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen: Sein Handeln sei gerechtfertigt gewesen, als er eine über seinem Grundstück schwebende Drohne mit einem Luftgewehr vom Himmel holte.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-riesa-freispruch-abschuss-drohne-gerechtfertigt-verletzung-personlichkeitsrecht/?r=rss
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