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LG Hamburg 24. Zivilkammer, Urteil vom 15.06.2018, 324 O 81/18
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 17.01.2019 22:37 - DJZ 19-017, 2
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Die Parteien streiten über die Zulässigkeit verschiedener Äußerungen des Antragsgegners, welche dieser in einem Interview mit der Zeitschrift „S.“ für deren Online-Ausgabe getätigt hat. Streitgegenständlich ist insoweit der Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 20.02.2018, mit welcher dem Antragsgegner bei Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt worden ist, zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE190000816#focuspoint
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