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Dienstentfernung wegen Verstoß gegen das Zurückhaltungsgebot
juris - Nachrichten, 24.06.2019 08:14 - DJZ 19-175, 14
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Das VG Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen hat, nachdem die Beamtin über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190601544
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