Einloggen
Navigation
DJZ
Artikel ansehen
BAG zu Freistellung nach Kündigung: Urlaub abgegolten, Überstunden nicht
LTO - Alle News, 20.11.2019 16:35 - DJZ 19-324, 147
Nach einer Kündigung entscheiden sich manche Arbeitgeber, den betroffenen Kollegen freizustellen. Urlaubsansprüche werden dabei meist angerechnet. Aber Überstunden müssen womöglich ausgezahlt werden. Michael Fuhlrott zu dem Urteil des BAG.
Weiterlesen
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-5-azr-578-18-freistellung-arbeitgeber-kuendigung-was-passiert-mit-den-ueberstunden/?r=rss
Weiterlesen
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-5-azr-578-18-freistellung-arbeitgeber-kuendigung-was-passiert-mit-den-ueberstunden/?r=rss