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BAG zu Freistellung nach Kündigung: Urlaub abgegolten, Überstunden nicht
LTO - Alle News, 20.11.2019 16:35 - DJZ 19-324, 147
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Nach einer Kündigung entscheiden sich manche Arbeitgeber, den betroffenen Kollegen freizustellen. Urlaubsansprüche werden dabei meist angerechnet. Aber Überstunden müssen womöglich ausgezahlt werden. Michael Fuhlrott zu dem Urteil des BAG.

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Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-5-azr-578-18-freistellung-arbeitgeber-kuendigung-was-passiert-mit-den-ueberstunden/?r=rss
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