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Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend außerpublizistischen Unternehmenszwecken
juris - Nachrichten, 21.03.2019 13:59 - DJZ 19-080, 101
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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Unternehmen, das unter anderem ein Printmedium herausgibt und – teilweise journalistisch-redaktionell gestaltete – Internetportale betreibt, sich nicht auf Auskunftsansprüche nach dem Landespressegesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag berufen kann, wenn sein Unternehmensgegenstand von außerpublizistischen Zwecken geprägt wird.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190300683
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