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Schleichwerbung durch "Taggen" von Fotos ohne Werbekennzeichnung
juris - Nachrichten, 21.03.2019 13:35 - DJZ 19-080, 104
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Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Influencerin ihre auf Instagram platzierte Werbung in Form von sogenannten "Tags" auf Fotos als solche zu kennzeichnen hat.

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190300681
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