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Betreuerbestellung: Neuerliche Anhörung des Betroffenen nach Anforderung eines Ergänzungsgutachtens
juris - BGH Rechtsprechung, 05.06.2020 17:40 - DJZ 20-157, 85
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Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung in einer Betreuungssache auf ein nach erfolgter Anhörung des Betroffenen eingeholtes ergänzendes Sachverständigengutachte n, ist der Betroffene grundsätzlich erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19, NJW 2020, 852).(Rn.6)

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bgh&wt_mc=rss.jr-bgh&nid=KORE303462020
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