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Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher Vollmachtserteilungen des anderen Elternteils
juris - BGH Rechtsprechung, 05.06.2020 17:40 - DJZ 20-157, 86
1. Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden.(Rn.19)(Rn.28)2. Das Grundverhältnis für diese Vollmacht ist regelmäßig das sich aus dem fortbestehenden gemeinsamen Sorgerecht ergebende gesetzliche Rechtsverhältnis. Daraus ergeben sich insbesondere ...
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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jr-bgh&wt_mc=rss.jr-bgh&nid=KORE303412020
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