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Die Unstrittigkeit des Zwecks
Verfassungsblog, 28.03.2020 11:33 - DJZ 20-088, 3
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Wenn die Bedrohung, wie im Fall des Virus, als natürliche Gegebenheit auftritt, kommen leicht auch die Maßnahmen, um ihn zu beseitigen, als natürliche, d.h. fraglos vorgegebene Maßnahmen in Betracht. Eine Gefahr liegt hier darin, von einer Natürlichkeit des Zwecks auf die Natürlichkeit der Mittel zu schließen. Dass die Maßnahmen aber nicht natürlich gegeben, sondern politisch entschieden sind, muss demgegenüber im Blick bleiben.

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Quelle:
https://verfassungsblog.de/die-unstrittigkeit-des-zwecks/
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